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Bremervörder Str. 28 |
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Gnarrenburg |
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27442 |
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Germany |
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+49(0)47 63 - 62 73 84 |
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+49(0)47 63 - 62 76 03 |
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Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8.30 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr
Samstag nur nach Vereinbarung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschluss des Vertrages
1.1 Alle Angebote sind freibleibend
1.2 Die Wirksamkeit eines Vertrages bedarf der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
1.3 Muster gelten nur als unverbindliches Anschauungsmuster, welche die ungefähre Art der Beschaffenheit der Ware aufzeigen soll. Für bestimmte chemische Eigenschaften oder für bestimmte chemisches Verhalten der verkauften Ware, bei deren Verwendung, übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.
1.4 Kreuzen sich zwei Bestätigungsschreiben, so gelten die im Bestätigungsschreiben des Vorläufers enthaltenen Regelungen.
Lieferzeit, Übernahmefrist
1.5 Mangels besonderer Vereinbarung hat der Käufer die Ware spätestens innerhalb 3 Werktagen nach Breitstellung zu übernehmen.
1.6 Wird der Verkäufer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht richtig oder rechtzeitig beliefert, so ist er berechtigt, von dem mit seinem Abnehmer geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferfristen angemessen zu verlängern. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen grundsätzlich ausgeschlossen.
1.7 Unvorhersehbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen sowie Naturkatastrophen und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkung von seiner Leistungspflicht. Wird dem Verkäufer die Lieferung aufgrund derartiger Ereignisse auf Dauer unmöglich, ist er berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Auch in diesen Fällen scheiden Schadensersatzansprüche des Käufer grundsätzlich aus.
Mängelrügen
1.8 Wird die Ware vor Versand oder Abholung besichtigt und nicht beanstandet, so ist jegliche spätere Beanstandung, insbesondere Qualität, Abmessung usw. einerlei ob wegen erkennbarer oder verdeckter Mängel, ausgeschlossen.
1.9 Im Falle von Beanstandungen ist der Käufer verpflichtet, die angediente Ware zu übernehmen und die Zahlung in vereinbarter Form zu leisten. Eine Minderung bis zur Höhe des vorrausichtlichen Reklamationsbetrages ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers zulässig. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Wandlung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz.
1.10 Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb 5 Werktagen nach Empfang der Ware, mitgeteilt werden.
1.11 Schadensersatzansprüche, einschließlich solcher aus positiver Vertragsverletzung, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
1.12 Der Verkäufer haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Software oder Softwarebestandteilen, die er nicht geliefert und installiert hat.
Eigentumsvorbehalt
1.13 Bis zur restlosen Einlösung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung verbleiben sämtliche vom Verkäufer gelieferten Waren in dessen unumschränkten Eigentum. Vom Verkäufer gelieferten Waren, bereits bezahlte, aber noch im Besitz des Käufers vorhandene Waren haften für alle noch offenstehenden Forderungen des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich – unter Ausschluss der Bestimmung des § 950 BGB – auch auf die durch Verarbeitung hergestellten Gegenstände. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes oder Vorbehaltsware zu den verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Bei Verbindung oder Vermischung mit dem Käufer nicht gehörenden Sachen erwirbt derselbe Miteigentum gemäß $$ 947, 948 BGB.
1.14 Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verwenden. Forderungen aus Widerverkäufen gelten bei deren Abschuss als an den Verkäufer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Käufer zusammen mit anderen nicht dem Käufer gehörenden Waren – gleich ob nach oder ohne Verarbeitung – gilt die Forderung in dem Verhältnis als an den Verkäufer abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufs bestehenden Wertverhältnis des Eigentums oder Mit Eigentums des Verkäufers an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren und zu den Miteigentumsrechten anderer, an neugeschaffenen Sachen entspricht.
1.15 Vor Eigentumsübergang ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware ohne Zustimmung des Verkäufers zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen und dergleichen. Der Käufer bleibt verpflichtet, den Verkäufer sofort zu benachrichtigen, sofern Pfändungen der Ware erfolgen oder dritte Personen Rechte an derselben gelten machen. In diesem Fall werden vorbehaltlich des Rechts des Verkäufers, weiter gehende Ansprüche zu stellen, sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer, unter Aufhebung aller etwa vereinbarten Zahlungsfristen, sofort fällig.
1.16 Fordert der Verkäufer die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurück, so ist der Käufer zur kostenlosen Rückgabe verpflichtet. Kann der Verkäufer nur zu einem niedrigeren Preis als mit dem Käufer vereinbarten Vertragspreises verkaufen, so hat ihm der Käufer die Differenz zu erstatten. Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
1.17 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware an der sich der Verkäufer das Eigentum vorbehalten ahnt, gegen Feuer und Diebstahl ausreichend zu versichern. Im Versicherungsfall tritt der Käufer seine Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft hiermit im Vorwege an den Verkäufer ab.
Zahlung
1.18 Barzahlung, Überweisung rein netto innerhalb 2 Tagen nach erhalt der Auftragsbestätigung und vor beginn der Fertigung. Rabatte sind in der jeweils gültigen Rabattstaffel zu finden.
1.19 Treten bei dem Käufer Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, oder waren solche bereits bei Vertragsabschuss vorhanden, werden dem Verkäufer erst später bekannt, so kann der Verkäufer nach seiner Wahl Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlung verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten, oder Herausgabe der Ware fordern. Macht der Verkäufer von diesem Recht gebrauch, kommt der Käufer diesem jedoch nicht nach, so hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.
1.20 Gerät der Käufer mit einer Leistung aus diesem Vertrag in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Soweit der Käufer mit Zahlungen in Verzug kommt, hat er dem Verkäufer Zinsen in Höhe der Kreditkosten des Verkäufers, jedoch mindestens 3% über dem Bundesbankdiskontsatz zu zahlen.
Schiedsgericht
Sofern Verkäufer und Käufer sich nicht freundschaftlich einigen, werden alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage, auch über seine Rechtsgültigkeit, jedoch nicht Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zahlung, durch Schiedsgericht entschieden. Für das Schiedsgerichtsverfahren gelten die folgenden Bestimmungen:
1.21 Die betreibende Partei hat unter Mannhaftmachung des von ihr gewählten Schiedsrichters die Gegenseite schriftlich aufzufordern innerhalb einer Woche ihrerseits einen Schiedsrichter zu benennen. Nach Ablauf dieser Frist wird auf Antrag der betreibenden Partei der Schiedsrichter von der Industrie- und Handelkammer Stade ernannt.
1.22 Können sich die Schiedsrichter nicht einigen, so haben sie einen Obmann zu ernennen. Kommt eine Einigung über den Obmann nicht zustande, so ist die Industrie- und Handelkammer Stade um Ernennung desselben zu ersuchen. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig und für beide Parteien bindend, auch hinsichtlich der Kostenverteilung.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
1.23 Erfüllungsort für beide Teile ist Bremervörde
Schlussbestimmungen
1.24 Die Unwirksamkeit oder Änderung einzelner dieser Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.
1.25 Diese Geschäftsbedingungen treten ab sofort in Kraft. Des Verkäufers bisherigen Bedingungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
Mediengestaltung
Gnarrenburg, im Juni 2009
Datenschutz
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